Yamaha PLUS Garantie (Neufahrzeuge YAMAHA)

           

Abschlussmöglichkeit

Mit Datum der Erstzulassung

 

Bis 24 Monate nach Erstzulassung

           

Laufzeit

Monate 12

Monate 24

Monate 12

Monate 24

         

Funktionsgarantie

X

X

X

X

         

bis 11 KW u. 125 ccm

165,41 EUR

284,41 EUR

177,31 EUR

320,11 EUR

         

bis 57 KW

189,21 EUR

320,11 EUR

201,11 EUR

355,81 EUR

         

ab 58 KW

201,11 EUR

343,91 EUR

224,91 EUR

379,61 EUR

           
Von der  Yamaha PLUS Garantie ausgeschlossen sind die Modelle PW50, PW80, TT-R50, TT-R90, TT-R110, YZ85, YZ125, YZ250F, YZ450F, WR250F, WR450F.

Yamaha PLUS ServiceGarantie (Gebrauchte)

           
 

YAMAHA
Servicegarantie

 

Fremdfabrikate
Servicegarantie

           

Abschlussmöglichkeit

bis 7 Jahre nach Erstzulassung
max. 80.000 km

bis 12 Jahre nach Erstzulassung
max. 80.000 km

 

bis 7 Jahre nach Erstzulassung
max. 80.000 km

bis 12 Jahre nach Erstzulassung
max. 80.000 km

           

Laufzeit

Monate 12

Monate 24

Monate 12

Monate 24

         

Funktionsgarantie

X

X

X

X

         

bis 11 KW u. 125 ccm

165,41 EUR

-

224,91 EUR

-

         

bis 57 KW

189,21 EUR

367,71 EUR

248,71 EUR

427,21 EUR

         

ab 58 KW

201,11 EUR

415,31 EUR

272,51 EUR

498,61 EUR

           

Die Kauf-Vorteile beim YAMAHA-Vertragshändler

YAMAHA Motorräder die nicht bei einem YAMAHA-Vertragshändler gekaufte werden nennt man “Graue” Motorräder, sind nicht grau, sondern nicht offiziell importiert! Grauimporteure oder auch Parallelimporteure verkaufen meistens Motorräder mehrerer oder aller Marken. Sie sind meistens billiger als der Vertragshändler und bieten teilweise  Modellvarianten an, die der offizielle Importeur des jeweiligen Landes nicht im Programm hat. Den Preisvorteil bezahlt man mit Einbußen bei der Garantieleistung.                                                                                             

YAMAHA DEUTSCHLAND übernimmt die Garantieleistung nur für die Fahrzeuge die durch einen offiziell von
YAMAHA MOTOR DEUTSCHLAND GMBH eingesetzten YAMAHA-Vertragshändler verkauft wurden.

Um die HERSTELLERGARANTIE zu  erwerben, müssen dem  Käufer die offiziellen Garantieunterlagen überreicht werden und der  Kunde  beim Importeur gemeldet werden, das ist nur beim offiziellen Vertragshändler möglich. Da die “GRAUEN”  nicht  bei einen offiziellen Vertragshändler verkauft werden, bieten diese Händler Ihren Kunden eine WERKSTATTGARANTIE an.

 Der Hersteller gewährt die GARANTIE, für strassenzugelassene Motorräder zwei Jahre Vollgarantie und ein weiteres Jahr Kulanz auf  bestimmte  Bauteile (Motor, Getriebe). Diese Garantieleistung kann bei  jeden  offiziellen Vertragshändler in Anspruch genommen werden. Eine Erweiterung der GARANTIE ist nur durch eine Zusatzvereinbarung möglich.

Als Nachweis für die HERSTELLERGARANTIE, erhält der Kunde  bei der Übergabe des Motorrades , das ausgefüllte YAMAHA INSPEKTIONSHEFT.

 Dagegen gibt es beim Grauimporteur nur die WERKSTATTGARANTIE, diese gilt in der Regel nur bei diesem Händler Vorort. Das heißt: Der Motorradfahrer, der im Urlaub oder auf einer  langen Tour einen Schaden mit seinem Motorrad hat,
welcher durch die Garantie abgedeckt ist, muss das Motorrad zu seiner Werkstatt bringen, wo er das Motorrad gekauft hat.

 Der Kunde der HERSTELLERGARANTIE  hat, fährt einfach zum nächst  gelegenen Vertragshändler und kann  dort seine Ansprüche geltend  machen.

 Bei einer Rückrufaktion können die “GRAUEN” nicht berücksichtigt werden, da der Verbleib der Motorräder dem Hersteller nicht bekannt ist. Nur wenn es um Leib und Leben geht dürfen die Fahrzeughalter über  das Bundesverkehrsregister ermittelt werden.

 Auch bei der Ersatzteilversorgung für “GRAUE” mit Originalteilen  entstehen oftmals Probleme, da in anderen Ländern teilweise andere Teile verbaut werden und diese nicht ohne weiteres beschafft werden können oder es kommt zu längeren Lieferzeiten, da die Teile nicht direkt vom Importeur des jeweiligen Landes oder aus dem
Zentrallager kommen, sondern über das Ursprungsland des Motorrad bezogen werden müssen.

Die Vertragshändler wird für seinen Kunden immer einen sehr hohen Technologie Stand gewährleisten, dieses beinhaltet Produkt bezogenes Spezialwerkzeug, Werkstatthandbücher, Meisterbetrieb, Ersatzteilbevorratung und
 Weiterbildungsmaßnahmen.

Woran erkennt man den offiziellen YAMAHA - Vertragshändler ?

    der YAMAHA-Vertragshändler
    wird im Händlerverzeichnis von YAMAHA Motor Deutschland GmbH geführt

    hat eine Verlinkung von  www.YAMAHA-Motor.de

    kann und darf Garantie-Arbeiten durchführen

    hat das Spezialwerkzeug von YAMAHA

    führt das offizielle Markenzeichen von Yamaha in seinen Geschäfträumen

    hat YAMAHA Prospekte in ausreichender Menge zur Verfügung

    dieser Text erhebt nicht den Anspruch auf Vollständigkeit, zum Thema Garantie. I.v.

 

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www.YAMAHA-Motor.de 

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